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Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche - und eine Hintertür
Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage.
Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein. Sie könnten somit auf relativ einfachem Wege herausfinden, welcher Nutzer sich vermutlich hinter einem bestimmten Internetanschluss verbirgt. Solche Einkünfte dürften jedoch "nicht ins Blaue hinein eingeholt" werden: "Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird." Darunter könnten jedoch auch Ordnungswidrigkeiten fallen, allerdings nur "im Einzelfall besonders gewichtige", die der Gesetzgeber "ausdrücklich benennen muss". Hier bietet sich für die Piratenjäger der Unterhaltungsindustrie womöglich ein Hintertürchen. Es ist davon auszugehen, dass die Lobbyisten bereits jetzt daran arbeiten, entsprechende Listen ihren Wünschen gemäß zu beeinflussen.
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Original von Randy Hicky
Hmmmmmm....
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....Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein.
Mal etwas in die nahe Zukunft gesponnen: in Verbindung mit einem personalisierten Internetzugang (zB mit unserem schicken neuen Perso) eröffnen sich doch ganz neue Möglicheiten.
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Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GWC_Vegeta« (02.03.2010, 15:18)
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Original von GWC_Vegeta
Und wie kamen Kanzleien überhaupt an die Daten heran. Im Artikel steht ja daß das nur die Staatsanwaltschaft und Behörden dürfen. Klärt mich einer auf ?
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Leutheusser-Schnarrenberger gehörte selbst zu den Klägern
Eine davon war Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Zwar hat sie ihre Klage seit der Ernennung zur Ministerin nicht weiter verfolgt. Aber auch als Regierungsmitglied macht die Liberale nun deutlich, dass sich an ihrer grundsätzlichen Position nichts geändert hat.
Und sie glaubt sich dabei auf dem Boden des Koalitionsvertrags. "Der Datenschutz ist jetzt das Koalitionskind", sagt die Ministerin fröhlich. Dass die Vereinbarung zwischen FDP und Union auch an dieser Stelle wenig wert ist, wird Leutheusser-Schnarrenberger wahrscheinlich in den kommenden Wochen und Monaten lernen müssen.
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Original von disaster
Ohne Vorratsdaten sind Verbrechen, die nur im Netz begangen werden, praktisch gar nicht aufzuklären. Als Opfer fände ich das nicht so doll.
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